KUNDEN-SERVICE

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SERVICE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebote und Leistungsumfang

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk und selbstständige berufliche Tätigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für die Annahme des Vertrages, einschließlich des Leistungsumfanges, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk, unfrei.

3. Leistung und Lieferzeit
Unsere Leistungsfristen und Lieferzeiten stellen unverbindliche Zeitrichtwerte dar. Höhere Gewalt, Rohstoffmangel sowie die nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer, soweit von uns nicht zu vertreten, führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Leistungsfrist.

4. Verpackung
Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen günstigst nach unserem Ermessen. Wahlweise kann der Versand in Gitterbox- und Pool-Paletten oder als gebundene Einheiten erfolgen. Diese unterliegen den Bestimmungen des Frachtführers. Die Transportverpackungen sind auf ein Minimum reduziert.

5. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach unserem Ermessen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung sowie die Beförderungsgefahr trägt der Besteller ab Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonstige Beförderungsperson und zwar unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt, wer den Transport durchführt und ob wir verpflichtet sind, die Montage selbst durchzuführen. Das Transportrisiko ist für den Käufer kostenlos versichert.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Auf Verlangen des Bestellers treten wir alle etwaigen Ersatzansprüche aufgrund eines schädigenden Verhaltens eines Dritten Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Besteller ab.

6. Montage
Soweit nicht anders angegeben , erfolgt die Anlieferung der bestellten Liefergegenstände zerlegt in Einzelteilen. Der Zusammenbau erfolgt in diesen Fällen durch unseren Kunden. Soweit wir zur Montage verpflichtet sind, erfolgt die Montage ausschließlich nach unseren anliegenden Montagebedingungen.

7. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tagen rein netto Kasse oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto zu begleichen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Folgen des Zahlungsverzuges. Gestundete und verspätete Zahlungen sind mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen entsprechend schon erbrachter Teilleistungen zu verlangen. Werden uns erteilte Aufträge aus irgendwelchen von uns nicht zu vertretenden Gründen sistiert oder storniert, sind die im Fertigungsumlauf befindlichen Teile vom Besteller trotzdem zu bezahlen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, darf sie vom Besteller weder verpfändet, noch sicherungsübereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware - auch nach weiterer Bearbeitung - so gelten die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in Höhe unserer Forderungen an uns abgetreten. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle dazu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Vorbehaltsware unsere Forderung um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

9.1 Mängelhaftung
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller hat etwaige Sachmängel unserer Ware innerhalb von 8 Tagen nach deren Erhalt schriftlich zu rügen. Wir sind nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur (Ersatz)-Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Sie beginnt für die Lieferung von Waren mit dem Gefahrübergang auf den Besteller, für Montage- und Werkleistungen mit der Abnahme durch den Besteller.

9.2 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9.1 vorgesehen, ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Umtausch - Warenrückgabe
Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe des Bestellers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf sein Risiko zurücksendet und dass sie bei Ankunft in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen. Für vereinbarte Warenrücknahmen erteilen wir eine Gutschrift unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Bruttowarenwertes, mindestens in Höhe von EUR 30,00. Diese Gutschrift kann nur auf Forderungen für weitere Aufträge verrechnet werden; eine Erstattung in anderer Form ist nicht möglich.

11. Güteschutz
Die Besteller und Betreiber von gütegesicherten Lagerregalen und Regalanlagen sind verpflichtet, Beauftragten des Materialprüfungsamtes Dortmund jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Besteller und Betreiber kostenlos.

12. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Hat der Besteller seinen Sitz im Ausland, ist auf das Vertragsverhältnis deutsches Recht anzuwenden.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand auch für Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozesse, ist Hochheim am Main.

14. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass die Daten aus unserer Geschäftsverbindung elektronisch gespeichert werden.

15. Ausschließlichkeit
Unsere Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Bestseller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

16. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

A.E.J. Medek Vertriebsgesellschaft mbH 

Stand 01.06.2005

 

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