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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote nur für Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleister und Gewerbe. Alle Preise zzgl. MwSt.

1. Allgemeines

Für unsere Angeote, Lieferungen und Leistungen gelten – sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist (nachfolgend „Unternehmer“ genannt) -ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für künftige Lieferverträge mit dem selben Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern. Alle weiteren Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote im Internet, in Prospekten und anderen Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen innerhalb Deutschlands. Für die Beschreibung von Umfang und Art von Produkten und Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Technische Änderungen und Abweichungen in Form, Farbe (RAL) oder Gewicht behalten wir uns vor. Bei erfolgter Bestellung der gewünschten Ware durch den Kunden, erklärt dieser verbindlich sein Vertragsangebot. Die Bestellung des Kunden werden wir unverzüglich mit einer Bestellbestätigung bestätigen. Diese stellt noch keine Annahme der Bestellung im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande oder durch unsere Auslieferung. Weicht die Auftragsbestätigung von den Angaben des Kunden in der Bestellung ab, ist dieser verpflichtet, die Angaben unverzüglich schriftlich zu korrigieren. Anderenfalls wird der Vertrag zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung wirksam.
Bestellungen können von uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden.
Produktänderungen durch Modellwechsel oder technische Weiterentwicklungen behalten wir uns vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten und Abbildungen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Bei Bestellungen von mehreren Waren sind wir berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, die getrennt abgerechnet werden.

3. Preise

Es gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. UnserePreise verstehen sich ab Werk in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, es werden schriftlich andere Angaben gemacht. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen oder Aufgrund der Änderungen von Lieferanten, eintreten.

4. Lieferzeit

Unsere Lieferzeiten stellen unverbindliche Zeitrichtwerte dar und beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten wenn die Ware bis zu zu ihrem Ablauf das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Die Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Leistungszeit setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und der Kunde alle Verpflichtungen wie zum Beispiel Beibringung von erforderlichen Genehmigungen, behördlicher Bescheinigungen oder Leistung von Anzahlungen und Sicherheiten erfüllt hat. Falls dies nicht der Fall ist, verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit entsprechend. Zur Einhaltung der Lieferzeit behalten wir uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Sollten sich Verzögerungen abzeichnen, teilen wir dies dem Kunden baldmöglichst mit.

Höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Liefer- und Leistungszeit. Wir werden den Kunden über den Beginn und das Ende dieser besonderen Ereignisse baldmöglichst informieren. Falls entsprechende Ereignisse bei unseren Unterlieferanten auftreten, gilt auch die vorgenannte Regelung.
Geraten wir in Verzug und ensteht dem Kunden hierdurch ein Verzögerungsschaden, so ist er berechtigt, eine pauschalierte Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede vollendete Woche des Verzugs 0,5 %, maximal aber höchstens 5 % vom Netto-Auftragswert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann. Setzt uns der Kunde, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle, nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Lieferung und wird die Frist nicht eingehalten, so steht dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zum Rücktritt zu. Auf unser Verlangen verpflichtet er sich, in angemessener Frist zu erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.”

6. Mängelhaftung

Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind uns sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Ausgetauschte Teile aus dem Rahmen dieser Nacherfüllung gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über. Die uns durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten tragen wir, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch, soweit die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Verkauf einer Sache handelt, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den jeweiligen Mangel verursacht hat. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
Ist der Besteller Unternehmer, wird die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

7. Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 6 vorgesehen, ist ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Montage

Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Anlieferung der bestellten Liefergegenstände zerlegt in Einzelteilen. Der Zusammenbau erfolgt in diesen Fällen durch unseren Kunden. Sollte uns der Kunde uns mit der Montage beauftragen, gelten ergänzend unsere dem Angebot mitgeteilten Montagebedingungen.

9. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ab Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen rein netto oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto zu begleichen. Wir behalten vor, eine davon abweichende Zahlungsweise geltend zu machen (z.B. Vorkasse). Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Folgen des Zahlungsverzuges. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen. Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, angemessene Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen entsprechend schon erbrachter Teilleistungen vom Kunden zu verlangen. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder wird uns nach Vertragsabschluss bekannt, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Lieferung ab Werk mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, auf den Kunden über. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Erkennbare Transportschäden hat der Empfänger bzw. Kunde sofort nach Emfpang der Ware auf dem Frachtbrief zu vermerken und uns schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel müssen uns innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab. Die Verpackung erfolgt günstigst nach unserem Ermessen.

11. Umtausch - Warenrückgabe

Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe des Bestellers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf sein Risiko zurücksendet und dass sie bei Ankunft bei uns in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen. Für vereinbarte Warenrücknahmen erteilen wir eine Gutschrift unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Bruttowarenwertes.

12. Güteschutz

Die Besteller und Betreiber von gütegesicherten Lagerregalen und Regalanlagen sind verpflichtet, Beauftragten des Materialprüfungsamtes Dortmund jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Verwender kostenlos.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der A.E.J. Medek Vertriebsgesellschaft mbH. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der A.E.J. Medek Vertriebsgesellschaft mbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

14. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.

(Stand Oktober 2014)